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AGB

Allgemeine Gutscheinbedingungen

Der Erwerb und die Benutzung der WestPark Geschenkgutscheinkarte (Gutscheinkarte) richtet sich nach den hier niedergelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen – der WestPark Einkaufszentrum Verwaltungs GmbH, Ingolstädter Str. 120, 85080 Gaimersheim.
Die WestPark Einkaufszentrum Verwaltungs GmbH gibt die Gutscheinkarten aus.

Erwerb der Gutscheinkarte, Vertragsschluss
Die Gutscheinkarte kann an der Information am Eingang A des Einkaufszentrums WestPark, Am Westpark 6, 85057 Ingolstadt oder online unter www.westpark-center.de/gutscheine käuflich erworben werden.

Die WestPark Einkaufszentrum Verwaltungs GmbH behält sich das Recht vor, den Verkauf der Gutscheinkarten jederzeit einzustellen, wovon jedoch die Gültigkeitsdauer der bereits erworbenen Gutscheine unberührt bleibt.

Die Gutscheinkarte hat die Form einer elektronisch lesbaren Karte, die eine Kartennummer trägt.

Kosten
Die Gutscheinkarten werden mit einem variablem Gutscheinwert von mindestens EUR 5,00 bis maximal EUR 100,00 ausgegeben. Sobald Sie den Kaufpreis in Höhe des Gutscheinwertes bezahlt haben, wird die Gutscheinkarte von der Verkaufsstelle aktiviert und übergeben bzw. versendet (bei Online-Erwerb). Das Wertguthaben wird nicht verzinst.

Abgesehen von den Kosten des Erwerbs entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren, insbesondere nicht bei der Bezahlung mit der Gutscheinkarte, ausgenommen hiervon sind die Versandkosten bei einem Online-Erwerb. Diese Kosten sind vom Erwerber zu tragen. Die teilnehmenden Akzeptanzstellen (s. Ziffer III Abs. 1) dürfen Ihnen bei der Bezahlung keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren in Rechnung stellen.

Nutzung, Bezahlung mit der Gutscheinkarte
Mit der Gutscheinkarte können Sie bei teilnehmenden Händlern/Ladengeschäften im WestPark Shopping- und Entertainmentcenter (nachfolgend Akzeptanzstellen genannt) vor Ort Waren oder Dienstleistungen durch Vorlage der Gutscheinkarte bargeldlos bezahlen.
Über die teilnehmenden Akzeptanzstellen können Sie sich im Internet unter www.westpark-center.de/gutschein informieren.
Ein Online-Einkauf mit der Gutscheinkarte ist nicht möglich.

Der Saldo des Wertguthabens Ihrer Gutscheinkarte kann für Voll- oder Teilzahlung eingesetzt werden. Das bei einer Bezahlung nicht verbrauchte Wertguthaben kann für weitere Zahlungen mit der Karte verwendet werden. Hinsichtlich des nicht verbrauchten Wertguthabens verbleibt es bei der Gültigkeitsdauer (Ziffer VII.). Übersteigt der Preis der zu erwerbenden Waren oder Dienstleistungen das Wertguthaben Ihrer Karte, ist der das Wertguthaben übersteigende Betrag von Ihnen mit jedem anderen von der Akzeptanzstelle akzeptierten Zahlungsmittel (beispielsweise Bargeld) zu begleichen.

Die Gutscheinkarte kann nicht in Geld umgetauscht werden. Eine Barauszahlung des Wertguthabens bzw. eines etwaigen Restguthabens oder eine Verwendung der Gutscheinkarte außerhalb der teilnehmenden Akzeptanzstellen ist nicht möglich.

Es bleibt vorbehalten, eine Zahlung mit der WestPark Geschenkgutscheinkarte im Einzelfall abzulehnen, wenn diese aufgrund einer technischen Störung oder Beschädigung der Karte nicht möglich ist.

Einwendungen aus dem Grundgeschäft
Schuldner der Waren oder Dienstleistungen, die mit der Gutscheinkarte bezahlt werden, sind allein die jeweiligen Akzeptanzstellen, welche diese Leistungen auf Grundlage eines separaten Vertrages erbringen. Das WestPark Shopping- und Entertainmentcenter schuldet nicht die Erbringung dieser Leistungen oder die Lieferung von Waren. Das WestPark Shopping- und Entertainmentcenter ist somit nicht verantwortlich für Beschaffenheit, Qualität, Sicherheit, Gesetzmäßigkeit oder irgendeinen anderen Aspekt der mit Ihrer Gutscheinkarte bezahlten Waren oder Dienstleistungen.

Wertguthaben
Den aktuellen Stand des Wertguthabens Ihrer Gutscheinkarte können Sie unter www.westpark-center.de/gutschein oder an der Information am Eingang A des Einkaufszentrums WestPark abfragen.

Verlust, Haftung
Die Gutscheinkarte ist nicht personalisiert und somit Ihrer Person nicht zuordenbar. Die Gutscheinkarte ist sorgsam wie Bargeld zu behandeln und zu verwahren. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung werden die Gutscheinkarte und/oder das darauf vorhandene Wertguthaben weder von WestPark noch von einer Verkaufs- oder Akzeptanzstelle ersetzt. Dies gilt auch im Falle unbefugter bzw. missbräuchlicher Verwendung der Gutscheinkarte durch einen Dritten. Da die Gutscheinkarte nicht personalisiert ist, besteht im Falle des Verlusts oder der unbefugten Verwendung durch einen Dritten keine Möglichkeit, die Gutscheinkarte sperren zu lassen. Die WestPark Einkaufszentrum Verwaltungs GmbH haftet nicht für gestohlene oder verlorene Gutscheine. Jedes teilnehmende Geschäft ist berechtigt, schuldbefreiend an den jeweiligen Inhaber der Gutscheinkarte zu leisten.

Gültigkeitsdauer, Ersatz nach Ablauf der Gültigkeitsfrist
Die Gutscheinkarte hat eine begrenzte Gültigkeit und kann innerhalb einer Gültigkeitsfrist von drei Jahren zur Bezahlung bei den Akzeptanzstellen eingesetzt werden (Gültigkeitsfrist). Die Gültigkeitsfrist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die Gutscheinkarte gekauft wurde. Nach Ablauf der Gültigkeitsfrist kann die Gutscheinkarte nicht mehr zur Bezahlung eingesetzt werden. Die Website www.westpark-center.de/gutschein gibt Auskunft über das Ende der Gültigkeitsfrist.

Nach Ablauf der Gültigkeitsfrist kann der Gutscheininhaber die abgelaufene Gutscheinkarte gegen eine Ersatzgutscheinkarte eintauschen, die mit dem Guthaben zum Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeitsfrist aktiviert wird, vorausgesetzt, das Guthaben auf der abgelaufenen Gutscheinkarte beträgt mindestens noch € 5,00. Dazu muss der Gutscheininhaber die Gutscheinkarte persönlich im Center Management im Einkaufszentrum WestPark vorlegen. Liegt der Wert der Gutscheinkarte zum Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeitsfrist unter € 5,00 ist ein Eintausch gegen eine Ersatzgutscheinkarte nicht möglich.

Haftung
Die WestPark Einkaufszentrum Verwaltungs GmbH haftet nicht für Schäden aus folgenden Umständen:

Außergewöhnliche oder unvorhergesehene Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen sowie Folgen, die trotz aller gegenteiligen Bemühungen unvermeidlich gewesen wären oder

Die Weigerung einer Akzeptanzstelle, die Gutscheinkarte anzunehmen (sofern die WestPark Einkaufszentrum Verwaltungs GmbH nicht fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat).

Schlussbestimmungen
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Gutscheinkarte der WestPark Einkaufszentrum Verwaltungs GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrecht.

Stand: 13.10.2023