Teilnahmebedingungen für den Großen WestPark Kinder-Flohmarkt auf der WestPark Plaza im WestPark Shoppingcenter am 03.11.2026
Mit der Bewerbung für den Großen WestPark Kinder-Flohmarkt am 03.11.2026 erkennen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigte die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
1. Zeitlicher Ablauf der Veranstaltung
Der Große WestPark Kinder-Flohmarkt findet am Dienstag, den 03. November 2026, statt und gliedert sich in zwei aufeinanderfolgende Veranstaltungsabschnitte:
Verkaufszeit: 11:00 bis 15:00 Uhr
In diesem Zeitraum findet der eigentliche Kinder-Flohmarkt statt. Die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer können an ihren zugewiesenen Standflächen die zugelassenen Artikel zum Verkauf anbieten.
Kinder-Erlebnisprogramm: 15:00 bis 17:00 Uhr
Im Anschluss an den Flohmarkt findet von 15:00 bis 17:00 Uhr ein separates Erlebnisprogramm für Kinder statt. Der Verkauf im Rahmen des Kinder-Flohmarkts endet verbindlich um 15:00 Uhr.
2. Zugelassene Waren
Auf dem Kinder-Flohmarkt dürfen ausschließlich Waren angeboten werden, die thematisch zur Veranstaltung passen. Dazu zählen insbesondere gebrauchte bzw. nicht mehr benötigte oder nicht mehr gewünschte Kinderspielzeuge, Kinderkleidung, Kinderbücher und sonstige Artikel rund um das Thema Kind.
Der Verkauf von Getränken und Lebensmitteln sowie von jugendgefährdenden Gegenständen und Medikamenten ist nicht gestattet.
3. Verkaufsfläche und Platzierung
Die Zuteilung der Verkaufsflächen erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter.
Die vom Veranstalter zugewiesene Verkaufsfläche ist einzuhalten. Eine eigenmächtige Vergrößerung, Verlagerung oder anderweitige Veränderung der Verkaufsfläche ist nicht gestattet.
Ohne vorherige Genehmigung des Veranstalters dürfen zugewiesene Verkaufsflächen weder vollständig noch teilweise an Dritte weitergegeben werden.
Für die Teilnahme am Großen WestPark Kinder-Flohmarkt fällt keine Standgebühr an.
4. Tischfreier Flohmarkt
Der Große WestPark Kinder-Flohmarkt wird vollständig tischfrei veranstaltet. Das Mitbringen und / oder Aufstellen eigener Tische ist daher nicht gestattet. Selbiges gilt für Kleiderständer. Die Waren werden auf der Teppichfläche ausgestellt.
5. Aufsichtspflicht
Der Veranstalter übernimmt zu keinem Zeitpunkt die Betreuung oder Beaufsichtigung der angemeldeten Kinder – weder während der Veranstaltung noch vor deren Beginn oder nach deren Ende.
Die Aufsichtspflicht sowie die Organisation einer gegebenenfalls erforderlichen Betreuung obliegen während des gesamten Aufenthalts im WestPark ausschließlich den jeweiligen Erziehungsberechtigten.
6. Veranstaltungs- und Sicherheitsvorgaben
Den Anweisungen des Veranstalters und des von ihm eingesetzten Personals ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für Vorgaben hinsichtlich des Brandschutzes, der Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie sonstiger sicherheitsrelevanter Anforderungen.
Die zugewiesenen Verkaufsflächen und deren Begrenzungen sind zwingend einzuhalten. Flucht- und Rettungswege sowie Durchgänge dürfen zu keiner Zeit durch Waren, Verpackungen oder sonstige Gegenstände blockiert oder eingeschränkt werden.
7. Anwesenheit und Betrieb der Verkaufsfläche
Die Verkaufsfläche ist während der gesamten Verkaufszeit der Veranstaltung von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr durchgängig zu betreiben und entsprechend zu betreuen. Änderungen hierzu müssen im Vornherein mit dem Veranstalter abgesprochen und durch den Veranstalter genehmigt werden.
Nach Ende der Veranstaltung / Verkaufszeit ist die Verkaufsfläche eigenständig, vollständig und sauber zu räumen. Sämtliche mitgebrachten Gegenstände, Waren, Verpackungen und Abfälle sind mitzunehmen und ggfs. ordnungsgemäß zu entsorgen.
8. Strom und Tonanlagen
Ein Stromanschluss wird seitens des Veranstalters nicht zur Verfügung gestellt.
Der Betrieb eigener Lautsprecher, Musikanlagen oder sonstiger Tonanlagen an der Verkaufsfläche ist nicht gestattet.
9. Haftung
Der Veranstalter übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der mitgebrachten Waren oder sonstiger persönlicher Gegenstände.
Die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigte sind vor, während und nach der Veranstaltung selbst für die Verkaufsfläche sowie sämtliche dort befindlichen Waren und Gegenstände verantwortlich.
10. Änderungen und Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus triftigem Grund abzusagen. Ebenso behält sich der Veranstalter vor, die angekündigten Öffnungs- bzw. Veranstaltungszeiten bei Bedarf vorab oder am Veranstaltungstag anzupassen.
11. Bewerbung und Teilnahmebestätigung
Der Eingang einer Bewerbung stellt noch keine verbindliche Zusage zur Teilnahme am Großen WestPark Kinder-Flohmarkt dar.
Nach Eingang wird die Bewerbung zunächst auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Umsetzbarkeit geprüft. Anschließend erhalten die Bewerber eine schriftliche Zu- oder Absage durch den Veranstalter.
Erst mit Erhalt einer schriftlichen Zusage durch den Veranstalter ist die Teilnahme bestätigt.
Es dürfen sich nur Kinder ab 4 bis 14 Jahren beim Großen WestPark Kinder-Flohmarkt anmelden.
Bei der Bewerbung ist das Alter des Kindes anzugeben.
12. Absprachen
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
13. Abweichungen von den Teilnahmebedingungen
Vorhaben oder Maßnahmen, die von den vorstehenden Teilnahmebedingungen abweichen, sind vorab mit dem Veranstalter abzustimmen und bedürfen dessen ausdrücklicher Genehmigung. Ohne vorherige Genehmigung des Veranstalters sind entsprechende Abweichungen nicht zulässig.
14. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung können durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation und Berichterstattung über die Veranstaltung angefertigt werden. Eine etwaige Veröffentlichung kann insbesondere über die Kommunikations- und Marketingkanäle des WestPark Ingolstadt erfolgen.
15. Ausschluss gewerblicher Verkäufer
Der Große WestPark Kinder-Flohmarkt richtet sich ausschließlich an private Verkäufer. Ein gewerblicher oder gewerbsmäßiger Verkauf sowie der Verkauf von Neuware in handelsüblichen Mengen ist nicht gestattet. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei begründetem Verdacht auf eine gewerbliche Verkaufstätigkeit von der Veranstaltung auszuschließen.
16. Nichterscheinen und Absage der Teilnahme
Sollte eine bestätigte Teilnahme nicht wahrgenommen werden können, ist der Veranstalter schnellstmöglich vor Veranstaltungsbeginn darüber zu informieren, damit die frei werdende Verkaufsfläche anderweitig vergeben oder angemessen reagiert werden kann. Bei unangekündigtem Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Freihaltung der zugewiesenen Verkaufsfläche. Der Veranstalter behält sich zudem vor, unangekündigtes Nichterscheinen bei der Vergabe von Verkaufsflächen für zukünftige Veranstaltungen zu berücksichtigen.
17. Datenschutz
Ihre im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Organisation, Kommunikation und Durchführung des Großen WestPark Kinder-Flohmarkts verarbeitet und verwendet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Abschluss der Veranstaltung werden die Daten nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
Genauere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.westpark-center.de/datenschutzerklaerung/
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
19. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit Einsenden der Bewerbung bestätigen die Teilnehmer oder Teilnehmerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigte, diese Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.
Teilnahmebedingungen für das große WestPark 30.000 € Buzzer-Gewinnspiel im WestPark Shoppingcenter vom 12.11.2026 – 14.11.2026
- Veranstalter des Gewinnspiels ist die Westpark Einkaufszentrum Verwaltungs-GmbH.
- Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
- Das Gewinnspiel beginnt am Donnerstag, den 12.11.2026 um 12:00 Uhr und endet am Samstag, den 14.11.2026 um 20 Uhr. Man kann am Donnerstag, den 12.11.2026, am Freitag, den 13.11.2026 und am Samstag, den 14.11.2026 jeweils von 12:00 – 20:00 Uhr am Gewinnspiel teilnehmen.
- Es werden Gewinne im Gesamtwert von 30.000 Euro in Form von WestPark-Geschenkgutscheinen sowie WestPark-Gastronomie-Gutscheinen ausgelobt. Die WestPark-Geschenkgutscheine können im Wert von 10 €, 25 €, 50 € oder 100 € gewonnen werden. Zusätzlich können WestPark-Gastronomie-Gutscheine im Wert von jeweils 25 € gewonnen werden, die bei den teilnehmenden Gastronomen im WestPark eingelöst werden können. Die Teilnahme begründet keinen Anspruch auf einen Gewinn.
- Die Gewinne werden direkt an die Gewinner in Form eines WestPark-Geschenkgutscheins oder in Form eines WestPark-Gastronomie-Gutscheins übergeben. Die WestPark-Geschenkgutscheine können ausschließlich bei den teilnehmenden Shops des WestPark Gutscheins im WestPark Ingolstadt eingelöst werden. Eine Auszahlung von Restguthaben ist ausgeschlossen. Die WestPark-Gastronomie-Gutscheine können lediglich bei den teilnehmenden WestPark-Gastronomen eingelöst werden. Auch hier ist eine Auszahlung von Restguthaben ausgeschlossen.
- Mit einem am jeweiligen Aktionstag in einem Geschäft im WestPark ausgestellten Kassenbon über einen Einkaufswert von mindestens 10 Euro ist die Teilnahme am selben Tag möglich. Der Kassenbon wird vor der Teilnahme am Gewinnspiel entwertet.
- Das Zusammenrechnen mehrerer Kassenbons zum Erreichen einer Teilnahmeberechtigung ist nicht gestattet.
- Mehrfachteilnahmen einer Person mit unterschiedlichen gültigen Kassenbons sind zulässig. Jeder gültige Kassenbon berechtigt jedoch nur einmal zur Teilnahme und wird vor der Teilnahme entwertet. Pro Durchgang darf eine Person maximal dreimal unmittelbar hintereinander am Buzzer teilnehmen, sofern sie hierfür drei unterschiedliche gültige Kassenbons vorlegt. Verfügt die Person über weitere gültige Kassenbons und möchte erneut teilnehmen, muss sie sich anschließend wieder am Ende der Warteschlange anstellen.
- Auf der Plaza befinden sich Buzzer-Stationen. Die Teilnahme erfolgt durch Betätigen eines Buzzers. Anschließend wird mittels eines Zufallsgenerators automatisiert bestimmt, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die teilnehmende Person gewonnen hat.
- Sollten alle Gewinne vor Ende der Aktionszeit gewonnen worden sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Aktion frühzeitig zu beenden. In diesem Fall besteht weder für bereits teilnehmende Personen noch für Personen, die noch teilnehmen wollten, ein Anspruch auf Entschädigung.
- Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme der Zustimmung einer/eines Erziehungsberechtigten.
- Der Veranstalter behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang zum oder der Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
- Kommt es bei einer Teilnahme zu einer offensichtlichen technischen Fehlfunktion, insbesondere zu einer fehlerhaften oder mehrfachen Auslösung des Buzzers oder einer fehlerhaften Gewinnanzeige, ist die betreffende Auslösung ungültig. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall eine erneute Teilnahme mit demselben Kassenbon. Maßgeblich ist ausschließlich das Ergebnis der ordnungsgemäß durchgeführten Wiederholung.
- Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Die Westpark Einkaufszentrum Verwaltungs-GmbH behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern beziehungsweise das Gewinnspiel aus wichtigem Grund ganz oder teilweise ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Westpark Einkaufszentrum Verwaltungs-GmbH insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann.
- Neben den WestPark-Geschenk- und WestPark-Gastronomie-Gutscheinen im Gesamtwert von 30.000 Euro können im Laufe des Aktionszeitraums weitere Gewinne zusätzlich in den Gewinnpool aufgenommen werden. Art und Umfang dieser eventuellen zusätzlichen Gewinne werden vom Veranstalter festgelegt und gegebenenfalls im Rahmen der Aktion bekannt gegeben. Ein Anspruch auf die Aufnahme oder Verfügbarkeit zusätzlicher Gewinne besteht nicht.
- Für die Teilnahme am Gewinnspiel werden keine personenbezogenen Daten der teilnehmenden Personen erhoben oder gespeichert. Unabhängig davon können im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Für deren Verarbeitung gelten die gesonderten Datenschutzhinweise.
- Im Rahmen der Veranstaltung werden durch den Veranstalter bzw. durch von ihm beauftragte Foto- und Videografen Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Die Aufnahmen können zur Dokumentation und Berichterstattung über die Veranstaltung sowie für die Öffentlichkeitsarbeit und werbliche Kommunikation des WestPark Ingolstadt verwendet und veröffentlicht werden. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf der Website des WestPark Ingolstadt, in sozialen Medien sowie in Print- und digitalen Werbemedien.
- Bei gezielten Einzelaufnahmen, bei denen eine Person im Mittelpunkt der Aufnahme steht, wird eine separate Einwilligung der betreffenden Person eingeholt.
- Genauere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.westpark-center.de/datenschutzerklaerung/
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.